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Das Regionalbudget 2024 der
Allianz Waldsassengau im Würzburger Westen e. V. 

(Stand 08.03.2024) Zweiter Aufruf zum Regionalbudget 2024. Die Allianz Waldsassengau bewirbt sich auch dieses Jahr um Mittel aus dem Förderprogramm "Regionalbudget" und bietet ihren Mitgliedsgemeinden Altertheim, Eisingen, Greußenheim, Helmstadt, Hettstadt, Holzkirchen, Kist, Kleinrinderfeld, Neubrunn, Remlingen, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn sowie den dortigen Vereinen und Privatpersonen -vorbehaltlich der Bewilligung durch das ALE Unterfranken - die Möglichkeit, Kleinprojekte fördern zu lassen. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des jeweiligen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, die im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Nettoausgaben werden mit 80 Prozent gefördert, maximal jedoch mit 10.000 Euro.  

Nach dem ersten Aufruf und der Auswahl durch das Entscheidungsgremium ist ein noch ein Restbudget von rund 15.000 EUR vorhanden. Somit haben Sie die Möglichkeit im Rahmen des zweiten Aufrufs Ihre Ideen einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Infos, Kriterien, Formulare

Der Förderwegweiser des Bayerischen StMELF informiert zu den notwendigen Antragsformularen sowie zum ausführlichen Merkblatt:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/
Unter "Antragsstellung Kleinprojektträger" finden Sie alle wichtigen Infos, Kriterien und Formulare des StMELF. 

Ihre Förderanfrage soll der Umsetzung der Ziele unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK, Link siehe oben) dienen.

Unseren veröffentlichten Förderaufruf zur Einreichung von Anfragen zum Regionalbudget 2024 finden Sie hier: Download Zweiter Aufruf 2024

Ablauf des Antragsverfahrens

1. Projektidee und Klärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit.

2. Einreichung der Förderanfrage für ein Kleinprojekt bis zum 30.04.2024 bei der Verantwortlichen Stelle Gemeinde Kleinrinderfeld, vertreten durch 1. Bürgermeister Harald Engbrecht, Pfarrer-Walter-Straße 4 in 97271 Kleinrinderfeld. Bitte die Fördervoraussetzungen und Kriterien vom StMELF und der Allianz Waldsassengau e.V. berücksichtigen! Immer wieder erreichen uns Förderanfragen, die ganz offensichtlich die Kriterien nicht erfüllen. Sind einzelne Kriterien erfüllt, nehmen Sie diese bitte mit in Ihre Projektbeschreibung auf.

3. Bewertung und Auswahlentscheidung durch das Entscheidungsgremium (Mai 2024).

4. Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen der Verantwortlichen Stelle und dem Kleinprojektträger bei erfolgreicher Auswahl durch das Entscheidungsgremium.

5. Projektbeginn ab dem im Privatrechtlichen Vertrag genannten Datum.

6. Durchführung und Abrechnung des Kleinprojekts bis zum 20.09.2024 und Einreichung des Durchführungsnachweises bis spätestens 01.10.2024.

7. Auszahlung des Förderbetrags ca. zum Jahresende, wenn das Kleinprojekt wie beantragt umgesetzt worden ist.

Die 12 Gemeinden der Allianz Waldsassengau freuen sich auf Ihre Ideen!

Rückfragen

Für Rückfragen steht Ihnen das Allianzmanagement zur Verfügung unter:

 0931 4970445
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