Das Regionalbudget 2023 der
Allianz Waldsassengau im Würzburger Westen e. V.
Die Allianz Waldsassengau hat sich auch dieses Jahr wieder erfolgreich um Mittel aus dem Förderprogramm Regionalbudget beworben und bietet ihren Mitgliedsgemeinden Altertheim, Eisingen, Greußenheim, Helmstadt, Hettstadt, Holzkirchen, Kist, Kleinrinderfeld, Neubrunn, Remlingen, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn sowie den dortigen Vereinen und Privatpersonen die Möglichkeit, Kleinprojekte fördern zu lassen. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des jeweiligen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, die im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Nettoausgaben werden mit 80 Prozent gefördert, maximal jedoch mit 10.000 Euro.
Infos, Kriterien, Formulare
Der Förderwegweiser des Bayerischen StMELF informiert zu den notwendigen Antragsformularen sowie zum ausführlichen Merkblatt:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/
Unter "Antragsstellung Kleinprojektträger" und Formulare gehen Sie auf die Dokumente "Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten" sowie "Förderanfrage für ein Kleinprojekt".
Ein erster Förderaufruf ist erfolgt und das Entscheidungsgremium hat anhand der Förderkriterien eine Auswahl getroffen. Für die verbliebenen Restmittel nutzt die ILE Waldsassengau die Möglichkeit eines zweiten Förderaufrufs, so dass ab diesem Zeitpunkt (Stand: 16.02.2023) neue Förderanträge bis spätestens zum 31.03.2023 bei der verantwortlichen Stelle, dem Markt Neubrunn, eingereicht werden können. Nähere Informationen zu Bewertungskriterien und Ablauf finden Sie auch im Förderaufruf der Allianz Waldsassengau e.V. . Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Maßnahmen dürfen nicht vorab begonnen worden sein. Zweiter Förderaufruf 2023 als PDF-Download
Ablauf des Antragsverfahrens
1. Projektidee und Klärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit.
2. Einreichung der Förderanfrage für ein Kleinprojekt bis zum 31.03.2023 bei der Verantwortlichen Stelle Markt Neubrunn, vertreten durch 1. Bürgermeister Heiko Menig, Hauptstr. 27 in 97277 Neubrunn. Bitte die Fördervoraussetzungen und Kriterien vom StMELF und der Allianz Waldsassengau e.V. berücksichtigen!
3. Bewertung und Auswahlentscheidung durch das Entscheidungsgremium (ca. Mitte April 2023).
4. Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen der Verantwortlichen Stelle und dem Kleinprojektträger bei erfolgreicher Auswahl durch das Entscheidungsgremium.
5. Projektbeginn ab dem im Privatrechtlichen Vertrag genannten Datum.
6. Durchführung und Abrechnung des Kleinprojekts bis zum 20.09.2023 und Einreichung des Durchführungsnachweises bis spätestens 01.10.2023.
7. Auszahlung des Förderbetrags ca. zum Jahresende, wenn das Kleinprojekt wie beantragt umgesetzt worden ist.
Die 12 Gemeinden der Allianz Waldsassengau freuen sich auf Ihre Ideen!
Rückfragen
Für Rückfragen steht Ihnen das Allianzmanagement zur Verfügung unter:
0931 4970445
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